Stundensatz im Handwerk richtig berechnen

Der zu niedrige Stundensatz ist der teuerste Fehler im Handwerk, weil er nicht auffällt. Der Umsatz stimmt, die Auftragsbücher sind voll, und trotzdem bleibt am Jahresende nichts übrig. Der Grund liegt fast immer an derselben Stelle: Es wird durch die falsche Stundenzahl geteilt.

Der Denkfehler: bezahlte Stunden sind nicht verkaufbare Stunden

Ein Mitarbeiter mit 40 Wochenstunden ist rund 2.000 Stunden im Jahr im Betrieb. Verkaufen kannst du davon aber nur einen Teil. Urlaub, Krankheit und Feiertage fallen komplett weg – und von den verbleibenden Stunden ist wiederum ein Teil nicht berechenbar.

Fahrzeiten zwischen Baustellen, der Weg zum Großhändler, Werkstattarbeit, Aufräumen, Fahrzeugpflege, Besprechungen, Aufmaßtermine, die nicht zum Auftrag führen, und Gewährleistungsarbeiten: All das wird bezahlt, aber niemandem in Rechnung gestellt.

Realistisch bleiben 75 bis 85 Prozent der Anwesenheitszeit als verkaufbare Stunden übrig. Wer mit 100 Prozent rechnet, setzt seinen Stundensatz systematisch um ein Fünftel zu niedrig an.

Die vier Schritte der Kalkulation

Die Berechnung selbst ist einfach, wenn man sie in der richtigen Reihenfolge macht. Der entscheidende Schritt ist der zweite – dort wird durch die produktiven Stunden geteilt, nicht durch alle.

  • Personalkosten ermitteln: Bruttolohn plus Lohnnebenkosten. Die liegen je nach Gewerk und Tarif bei 70 bis über 90 Prozent des Bruttolohns.
  • Produktive Stunden ermitteln: Arbeitstage minus Urlaub und Krankheit, mal Stunden pro Tag, mal produktiver Anteil.
  • Gemeinkosten umlegen: Jahresgemeinkosten geteilt durch die produktiven Stunden aller produktiven Mitarbeiter.
  • Gewinn aufschlagen: Auf die Summe aus Lohn- und Gemeinkosten. Fünf bis fünfzehn Prozent sind üblich.

Rechenbeispiel

Ein Betrieb mit vier produktiven Mitarbeitern, 22 Euro Bruttolohn, 80 Prozent Lohnnebenkosten, 252 Arbeitstagen, 30 Urlaubstagen, 12 Krankheitstagen, 8 Stunden pro Tag und 80 Prozent produktiver Zeit kommt auf rund 1.344 verkaufbare Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.

Die Personalkosten betragen dabei rund 79.500 Euro im Jahr – verteilt auf 1.344 Stunden ergibt das etwa 59 Euro Lohnkosten je verkaufbarer Stunde. Bei 60.000 Euro Gemeinkosten und vier Mitarbeitern kommen rund 11 Euro je Stunde dazu.

Die Selbstkosten liegen damit bei etwa 70 Euro. Mit 10 Prozent Gewinnaufschlag ergibt sich ein Verrechnungssatz von rund 77 Euro netto. Wer stattdessen „22 Euro mal zwei plus etwas“ rechnet und bei 50 Euro landet, verliert bei 5.400 verkauften Stunden im Jahr eine sechsstellige Summe.

Häufige Fehler

  • Durch alle bezahlten Stunden teilen statt durch die verkaufbaren.
  • Gemeinkosten ganz vergessen – Fahrzeug, Werkzeug, Versicherung, Software, Steuerberater.
  • Den Unternehmerlohn nicht einrechnen, wenn der Chef selbst mitarbeitet.
  • Gewinn als Restgröße behandeln statt als eingeplante Position.
  • Skonto und Nachlass nachträglich gewähren, ohne sie vorher eingepreist zu haben.

Fazit

Rechne einmal sauber und schreib das Ergebnis auf. Der Unterschied zwischen einem geschätzten und einem gerechneten Stundensatz beträgt in der Praxis oft 15 bis 25 Euro – bei mehreren tausend verkauften Stunden im Jahr entscheidet das über das Ergebnis des Betriebs.

Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Betriebsberatung. Für die verbindliche Kalkulation sprich mit deinem Steuerberater oder der Betriebsberatung deiner Handwerkskammer.

Prüfliste zum Mitnehmen

Alle Prüfkriterien aus dem Vergleich gebündelt – für den Demo-Termin und die Abstimmung im Betrieb.

Du bekommst: die 42-Punkte-Prüfliste für den Software-Demotermin als PDF

Passend dazu

Weitere Ratgeber

Zuletzt redaktionell geprüft: